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Auf den Hundeauslaufflächen dürfen Hunde ohne Leinerennen und springen. Die Verschmutzung durch Hundekot ist allerdings auch hier nicht gestattet.
Für alle anderen Flächen gilt uneingeschränkt die Grünanlagenverordnung in der festgelegt ist, dass die Hunde auf den Wegen und Plätzen der öffentlichen Anlagen an der Leine zu führen sind. Insbesondere ist es ist nicht gestattet, Hunde auf die Kinderspielplätze, Spiel- und Liegewiesen zu führen oder dort laufen zu lassen.
Öffentliche Anlagen dürfen nicht mit Kot beschmutzt werden. Verunreinigungen müssen entfernt werden. Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für die Hundeauslaufflächen.
Tüten zur Aufahme der Verschmutzungen gibt es kostenlos in den Rathäusern, den Bürgerbüros aber auch in den dm-Drogeriemärkten, in den Zoohandlungen, bei einigen Tierärzten, oder auch bei der Raiffeisengenossenschaft.