clause-67400_640Das Amtsgericht Bonn hat entschieden das es einem Halter zweier Hunde zumutbar ist die Pfoten seiner Hunde vor betreten des Hauses zu reinigen. Scheinbar hatte er jedesmal einen Haufen Dreck mit ins Haus geschleppt, und die Gemeinschaft musste dies dann immer reinigen. Da man selbst, im Regelfall, auch die Schuhe an einer Matte grob reinigt bevor man ein Haus oder eine Wohnung betritt, finde ich das Urteil durchaus als vertretbar.

 

2 Antworten auf Urteil: Mieter muss Pfoten seiner Hunde reinigen