Wer aus Gefälligkeit neben dem eigenen Hund gleichzeitig Vierbeiner von Bekannten ausführt, muss alle Hunde so beaufsichtigen, dass sie fremde Menschen nicht gefährden.
Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil.
Das Gericht sprach damit in zweiter Instanz einer Spaziergängerin 3000 Euro Schmerzensgeld zu, die von einem angeleinten großen Hund angesprungen und verletzt worden war. (Az. 9 U 91/14)