Haftungsirrtum? Vorsicht bissiger Hund …

Ich schreibe dies hier, weil ich bislang immer dachte, das wenn jemand “uneingeladen” mein Grundstück betritt, und ihm dann etwas passiert, ich in diesem Fall nicht haftbar wäre.

Entgegen dem amerikanischen Recht, wonach man sein Grund und Boden auch mit Waffengewalt straffrei Verteidigen kann, ist in Deutschland ein Hundehalter, der einen “bissigen” Hund auf seinem Grundstück frei laufen lässt, trotz unbefugtem Betreten und Warnschildern, voll Haftbar.

 

Bissig habe ich deshalb in Anführungszeichen gesetzt, weil dies für jeden Schadensfall gilt der durch einen Hund verursacht wird. Ob es sich nun tatsächlich um Bisswunden handelt, oder nur Sachbeschädigung vorliegt, spielt da keine Rolle.

Diese Information wurde, völlig überraschend 😉 , von der Pressestelle der R+V Versicherung veröffentlicht.

Foto (c) R+V Versicherung