Schon wieder mal ein neues Urteil zu einem Fall “Kratzer im Parkett” dir durch einen Hund verursacht wurden.
Wie mir bis August nur bekannt war haftet der Vermieter bei Schäden am “Fußboden” wenn diese durch normalen Gebrauch verursacht wurden.
Denkste, sagte dann das Landgericht Koblenz, und widersprach dem Amtsgericht. [zum Bericht mit Urteilsbegründung]
Am 1.. November wurde wieder ein solcher Fall vor einem Gericht verhandelt. Diesmal in Düsseldorf. Dort gaben die Richter dem Mieter Recht, und er muss kein Schadensersatz zahlen.
Begründung:
In diesem Fall hatte ein Labrador einige Kratzer im Parkett einer Mietwohnung verursacht, die er mit seinem Herrchen teilte. Die Hundehaltung war ausdrücklich durch den Vermieter genehmigt. Doch dieser war bei Auszug von Hund und Herrchen gar nicht angetan von den Kratzern auf dem Holzboden und verlangte Schadensersatz. Zu Unrecht, wie die Richter urteilten. Denn von unsachgemäßem oder vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache könne nicht ausgegangen werden. Immerhin hatte der Vermieter die Hundehaltung erlaubt und damit eventuell auftretende Schäden hingenommen.
Scheinbar gib es keine eindeutige Gestzeslage, und so wird jeder Betroffene das separat vor einem Gericht klären lassen müssen, wann und ob eine normale Abnutzung zu einem Schadensersatzanspruch wird, und wann nicht.