Berlin: Hunde-Führerschein kommt

Ab sofort gilt für Berlins Hunde ein neues Gesetz: Es soll das Zusammenleben zwischen Hundehaltern und -gegnern in einer Metropole wie Berlin erträglicher machen. Doch wie kommen die neuen Regeln bei den Berlinern an? Das Abendblatt nennt die wichtigsten Punkte und hat Bürger nach deren Meinung gefragt.

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Kotbeutel

Wer mit seinem Hund unterwegs ist, muss ausreichend Beutel dabeihaben, um die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners zu beseitigen. Wer vom Ordnungsamt kontrolliert wird und keinen Kotbeutel vorweisen kann, dem droht ein Buß- oder Verwarngeld in Höhe von 35 Euro. „Wir setzen dabei auf den Erziehungseffekt. Wer Tüten dabei hat, wird sie dann auch eher nutzen“, sagt Justizsenator Thomas Heilmann. Tobias M. (32) aus Friedrichshain zweifelt am Erfolg dieser Maßnahme: „Menschen, die sich bisher nicht um den Kot ihrer Hunde gekümmert haben, werden es auch weiterhin nicht tun. Und diejenigen, die immer brav die Hinterlassenschaften mit einem Kotbeutel entsorgt haben, heben diesen lieber unbenutzt als Beweis für die Mitarbeiter vom Ordnungsamt auf.“ Durch diese „unsinnige Regel“ würden sich die Hundehaufen nur noch vermehren.

Hundemitnahmeverbot

Ab sofort können die Bezirke diese Maßnahme ohne Absprache mit der Senatsverwaltung an einzelnen Stellen anordnen. In Pankow aber gibt es laut Stadtrat Torsten Kühne (CDU) diesbezüglich noch keine Überlegungen, die Mitnahme von Hunden an konkreten Orten generell zu untersagen. Bezirke können demnächst zudem recht unkompliziert Flächen zu Auslaufgebieten für Hunde erklären. Dem Amt sind zahlreiche Bürgerwünsche und -hinweise bekannt, sagt Kühne. Die beiden existierenden Hundeauslaufgebiete im Mauerpark und in Arkenberge reichen nicht aus. Überlegungen für weitere Gebiete scheiterten bisher an unterschiedlichen Nutzungsinteressen und fehlenden Flächen.

Leinenpflicht

Eine Rechtsverordnung ist derzeit in Arbeit. Durch einen Sachkundenachweis, den sogenannten Hundeführerschein, können Hundehalter davon befreit werden. Wie, wann und durch wen dieser Sachkundenachweis abgenommen wird, ist noch nicht bekannt. Voraussichtlich tritt die allgemeine Leinenpflicht demnach erst Anfang 2017 in Kraft. Fest steht jedoch: Wer mindestens drei Jahre nachweislich einen Hund beanstandungsfrei gehalten hat, gilt bereits als sachkundig. Mopsbesitzerin Julia W. (28) zeigt sich skeptisch. „Wir haben in Berlin rund 100.000 gemeldete Hunde. Wie soll da jeder einzelne Halter geprüft werden? Das Land hat kein Personal dafür. Ich bezweifle, dass so etwas jemals zustande kommt.“

Weitere Neuerungen und Informationen zum Berliner Hundegesetz sind hier zusammengefasst.

Berliner Hundegesetz (aktuelle Version)