Wenn man mal mit dem Hund ein Taxi nutzen will/muss ist folgendes Wissen sicherlich hilfreich:
Jeder Fahrgast darf mit! Ausnahmen gelten, wenn der Kunde aggressiv, stark betrunken oder beschmutzt ist und dadurch eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebs darstellt (§ 13 BOKraft).
Ob Hunde, Katzen, Kinderwagen oder ein mehrteiliges Kofferset: für alles gilt die aus § 22 PBefG abgeleitete Beförderungspflicht. Tiere dürfen jedoch nicht auf den Sitzen Platz nehmen (§ 15 BOKraft). Und wenn der Hund des Fahrgastes sehr groß ist oder der Fahrer Angst vor Vierbeinern hat, so muss er den tierischen Kunden nicht befördern, denn auch durch diesen dürfen “Sicherheit und Ordnung des Betriebes” nicht gefährdet werden.
Ob Herrchen oder Frauchen für ihren Liebling einen Fahrpreis zahlen müssen, ist regional unterschiedlich: In Berlin fährt Bello kostenlos mit, in Bielefeld dagegen kommt ein Aufpreis hinzu (außer für Blindenhunde).