Ein Mann, der im März seinen knapp einjährigen Labrador auf dem Neumarkt an der Leine hinter sich her zog und würgte, stand nun vor Gericht. Als der Hund nicht wollte wie er, trat der Mann das Tier sogar und schlug mit der Leine.
Im folgenden wird noch einmal berichtet was der Angeklagte dem Tier antat, in welchem Zustand sich der Angeklagte befand, und warum ich das Urteil mal wieder völlig daneben finde.
Gegen 14.30 Uhr am 19. März war der Neumarkt in heller Aufregung. Ein Mann zog seinen knapp einjährigen Labrador an der Leine hinter sich her und würgte ihn. Als der Hund nicht wollte wie er, trat der Mann zu und schlug mit der Leine. „Mir wird jetzt noch schlecht, wenn ich dran denke“, sagte eine Zeugin (35).
Obwohl der Frührentner stark alkoholisiert und in einer Methadonbehandlung war, griff der Amtsrichter hart durch und verurteilte den Mann zu 100 Tagessätzen à 10 Euro. „Ihr Handeln kann man nicht anders deuten, als dass das aus Rohheit geschehen ist“. Die Einlassung des Hundehalters, er habe nur an der Leine gezogen um zu verhindern, dass der Hund mit den Pfoten in die Rolltreppe gerate, wertete der Richter als Schutzbehauptung. Auch weil von der Rolltreppe in der Aussage der Zeugin keine Rede war.
Ein Polizist (36) sagte aus, beim Erscheinen seines Wagens sei der ganze Neumarkt auf ihn zugestürmt: „Und wenn ich ganz sage, dann meine ich auch ganz. Vom Chinesischen Touristen bis zum Durchschnittsbürger. Alle!“ Doch der Tierquäler hatte zu dem Zeitpunkt seinen Hund schon bis zum Rudolfplatz geschleift. „Dort angekommen“, sagte der Polizist, „sah ich, wie der Angeklagte seinen Hund mit einer Flasche bedrohte. Der hatte damit bis hinter seinen Kopf ausgeholt und wollte zuschlagen.“ Der Hund hingegen „hatte den Schwanz bis zum Bauch eingeklemmt – ein Zeihen für einen absoluten Angstzustand“, sagte der Beamte, der selbst Hundehalter ist.
Der Frührentner, der stark alkoholisiert und im Methadonprogramm war …
Bedeutet auf Deutsch: Arbeitslos weil alkohol- und drogenabhängig. Heißt auch, kein eigens Einkommen, wird dann wohl Arbeitslosengeld 2 bekommen, und zur Tafel gehen, da das Geld von der ARGE ja für Alkohol und Drogen genutzt werden muss.
Wovon soll dieser sympatische Mitbürger denn 1000€ bezahlen. Das Strafe wird nie gezahlt werden. Auch wenn ich nicht denke das eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung so ein Individuum resozialisiert, denke ich doch, das es dort Leute gibt die ihm gerne erklären würden was sie von einem Tierquäler halten.
Natürlich sieht das deutsche Recht in so einem Fall von Verletzung gegen das Tierschutzgesetz keinen Freiheitsentzug vor. Daher hätte man ja eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aussprechen können, mit der Auflage gemeinnützige Arbeit machen zu müssen. Bei Verstoß gegen die Auflagen wäre dann der Vollzug in Kraft getreten.
Ein Haltungsverbot konnte ich dem Bericht nicht entnehmen.
Quelle: rundschau-online.de