Wie ich gestern in Gedankenspiele #014 berichtete, musste ein Gericht darüber entscheiden welchen materiellen Wert die Sache “Hundeleben” hat. Ich habe das Teil Leben im Wort Hundeleben mit Absicht hervorgehoben, weil es für mich der entscheidende Teil ist.
Ich möchte auch zu diesem Zeitpunkt einmal klarstellen das ich keineswegs zu einer Gruppe “militanter” Hundehalter gehöre, die durch eine etwas besondere Betrachtungsweise rechts und links nichts mehr sehen.
Ich muss, um meine Gedanken beschreiben zu können, warum ich das Urteil skandalös und beschämend zu gleich finde, etwas weiter ausholen:
Ich finde es nur beschämend, das wir uns hier in good old Germany hinstellen können, und behaupten wir sind ja ein humaner Staat, treten für Tierschutz ein, und legen uns moralischer Werte auf, die behaupten, das Leben schützenswert ist. Aktive Sterbehilfe ist weiterhin strafbar. Auch wenn ein Mensch dieses aus guten Gründen wünscht, verwehren wir es ihm aus ethischen Gründen.
Dann kommt da die Sachen mit den anderen Lebewesen: Klar, wir essen Fleisch. Natürlich inzwischen so viel, dass wir bei der Aufzucht unserer Nahrung schon sehr oft die Augen davor verschließen, das dort fast immer unsere denkende und fühlende Nahrung gequält wird.
Dann sind da noch die “anderen” Haustiere, die man etwas lieber gewonnen hat als die “Nahrungsmittel”. Da wären an erster Stelle Hunde und Katzen.
Da empören wir uns wenn in der Schweiz zu Weihnachten Katzen verspeist werden, und in asiatischen Ländern Hunde. Wir essen aber dafür “heilige indische Kühe”.
Ich will damit aufzeigen das es ein immenses Problem einer Doppelmoral gibt, wie auch das Urteil des Landgerichts Oldenburg gestern bewiesen hat.
Somit kommen wir nun zu dem Punkt um den es hier gehen soll. Das Urteil zur “Sachbeschädigung” eines Hundes durch einen anderen, und wie hoch darf eine “Reparatur” der Sache Hund sein bevor man von einem “wirtschaftlichen Totalschaden” sprechen muss, und die Sache dann “auf den Müll” gehört, was in diesem Fall “Einschläferung” bedeuten würde.
Das bedeutete das ein Gericht entscheidet wann es zu teuer ist ein Leben zu erhalten, und besser getötet werden sollte, obwohl die Aussicht auf Überleben durch ärztliche Hilfe nicht als ausgeschlossen gilt, also es eine Verletzung besteht, die mittels fachkundiger Hilfe behoben werden kann.
Dies hat das Gericht in Oldenburg nun entschieden. Es sagt, das ein Hund der nur 100€ gekostet hat, nur Verletzungen überleben darf die nicht höher sind als 3000€. Also wir sprechen hier von Verletzungen die dem Hund ein anderer Hund zugefügt hat, und der Halter, oder entsprechend die Versicherung des Hundes, darum für die Kosten der Behandlung aufkommen muss. Kostet die Behandlung mehr als 3000€ sollte man ihn aus wirtschaftlicher Sicht besser einschläfern, ist ja auch wesentlich billiger.
Zum Glück für den kleinen Hund musste die Behandlung direkt erfolgen, und nicht erst nach diesem Urteil. So wurde sein Leben für 4200€ gerettet. Allerdings bleibt sein Herrchen auf die Kosten von 1200€ nun sitzen.
Ich finde das Urteil skandalös, und das, wie eingangs erwähnt, nicht weil ich ein “militanter” Hundehalter bin.