Nachbarn des Veterinärmedizinischen Instituts der FU in Berlin-Dahlem sind mit ihrer Klage gegen Tierlärm und Geruchsbelästigung gescheitert. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab.
Seit 40 Jahren werden dort schon von der FU-Tiermedizin verschiedene Tiere gehalten. Darunter Hunde, Schafe, Pferde und ein Rind.
Nun wurden 2006/2007 in der Nähe Häuser errichtet. Die Besitzer beschwerten sich schon 2008 über den überraschen “Lärm” und “Geruch” den Tiere überraschenderweise produzieren. Nun haben die Anwohner tatsächlich geklagt. Das ist genau so unglaublich naiv, oder unglaublich frech, wie diejenigen, die sich neben einem Kindergarten ansiedeln, und dann wegen dem Kinderlärm geklagt haben.
Ein kurios anmutender Rechtsstreit wurde am Mittwoch vom Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Es wies die Klage von Anwohnern ab, die sich gegen Geruchs- und Lärmbelästigung wehrten, die durch die Haltung von Tieren verursacht wurden. (Az.: VG 10 K 147.13) Zuvor hatten sich die Richter bei einem Ortstermin selbst ein Bild von der Situation gemacht.
Bei den Klägern handelte es sich um die Eigentümer von Einfamilienhäusern an der Edwin-Redslob-Straße in Dahlem. Die in den Jahren 2006/07 errichteten Häuser grenzen an das Veterinärmedizinische Institut der Freien Universität an der Koserstraße 20. Auf diesem Gelände werden bereits seit mehr als 40 Jahren verschiedene Tier gehalten – darunter Hunde, Schafe, Pferde verschiedenster Rassen und ein Rind.
Seit 2008 gab es von den Bewohnern der Häuser an der Edwin-Redslob-Straße Beschwerden. Moniert wurden unter anderem lautes Hundegebell, der durch Lüftungsanlage der Ställe verursachte Lärm und Gerüche, die bei der monatlichen Leerung der Dunggrube verursacht wurden. Die Anwohner halten diese Lärm- und Geruchsemissionen für erheblich. Ein besonderes Ärgernis war die Dunggrube, von der, wie es in einem Schriftsatz der Kläger heißt, “ein misthaufentypischer Geruch” ausgehe.
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Die Anwälte der Freien Universität hatten argumentiert, dass sich die Kläger mit dem Bau der Häuser in unmittelbarer Nähe des Veterinärmedizinischen Institutes quasi sehenden Auges in den Einwirkungsbereich des Lärms und Geruchs begeben und dadurch den Konflikt selbst verschuldet hätten. Sie hätten die Nutzung des Grundstücks erkennen können. Daher seien sie auch, ausgehend von der Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, zur Duldung der Lärm- und Geruchsbelästigung verpflichtet.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Anwohner mit der Begründung ab, lärmschutzrechtliche Vorgaben seien nicht überschritten. Auch die Vorgaben bei den Geruchsemissionen werde eingehalten. Die drei Hausbesitzer müssten also den Lärm durch die Tiere hinnehmen, ebenso die Nutzung einer Dunggrube.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kann noch Revision beantragt werden.
Quelle: Berliner Morgenpost