Ich bin Eigentümerin einer Wohnung in einer Wohnanlage. Es gibt eine Gartenanlage, die zum Gemeinschaftseigentum gehört. Ich möchte dort mit meinem angeleinten Hund spazieren. Darf der Hausverwalter mir das verbieten?
Prüfen Sie bitte Ihre Gemeinschaftsordnung, Ihre Hausordnung oder gegebenenfalls Ihre Beschluss-Sammlung. Was haben Sie zur Tierhaltung und zur Nutzung der Gartenanlage vereinbart oder beschlossen? Wurde kein generelles Ausführverbot für Hunde festgeschrieben, dürfen Sie auch ohne Zustimmung des Verwalters mit Ihrem Hund das Gemeinschaftseigentum nutzen. Mit dem Leinenzwang sollten Sie auch den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen Genüge tun, die von allen Eigentümern verlangen, dass durch die Nutzung – hier der gemeinschaftlichen Gartenanlage – keinem anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben vermeidliche Maß hinaus ein Nachteil entstehen darf. Mögliche Hinterlassenschaften Ihres Hundes sind natürlich umgehend zu beseitigen.
Quelle: Experten vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer