Eigentums­recht: Hund im Bild

clause-67400_640Ich fotografiere recht gerne auf Hundewiesen auch andere Hunde. Dabei treffe ich immer mal wieder auf gleichgesinnte.

Ich habe es auch schon erlebte das ein Besitzer genau in diesem Moment als man den Auslöser drücken wollte seinen Hund grinsend abruft um ein Bild zu verhindern. Ist sein gutes Recht, finde ich aber albern. Auch habe ich erlebt das man versucht hatte mich zu zwingen ein geschossenes Foto wegen angeblicher Bildrechte zu löschen oder was dafür zu bezahlen. Wenn man dem Ärger dann lieber aus dem Weg gehen möchte lösche ich das Bild dann immer vor den Augen der Besitzer.

 

Bei besonders gelungenen Aufnahmen aber nicht. Und das muss man auch gar nicht. Das Oberlandesgericht in München hatte dazu 2012 ein Urteil gesprochen:

Der Besitzer eines Hundes bekommt keinen Schaden­ersatz, wenn sein Vier­beiner unerlaubt fotografiert und anschließend in einem Kalender veröffent­licht wird. Das Eigentums­recht des Herr­chens sei nicht verletzt (Ober­landes­gericht München, Az. 6 U 4422/12).