Fahr­radsturz: Hundehalter zahlt ganzen Schaden

clause-67400_640Ein Hundehalter aus dem Raum Tübingen muss einer Radfahrerin Schadenersatz zahlen. Sein Hund, Rasse „Germa­nischer Bärenhund“, war plötzlich vom linken Rand eines Feld­wegs nach rechts gelaufen. Die Radfahrerin bremste voll und stürzte. Sie erlitt eine komplizierte Knieverletzung, musste operiert werden, saß vier Wochen im Roll­stuhl und brauchte sechs weitere Wochen Krücken. Auch wenn nicht fest­steht, ob sich Radfahrerin und Hund berührt haben, muss der Hundehalter den gesamten Schaden zahlen, urteilte das Land­gericht Tübingen (Az. 5 O 218/14). Es galt Leinen­zwang, argumentierte das Gericht. Da die Klägerin in unmittel­barer Nähe des Hundes stürzte, spreche schon der erste Anschein dafür, dass das Tier der Grund für den Sturz war. Ein Mitverschulden der Frau sei nicht erkenn­bar. Niemand könne von ihr verlangen, vorsorglich abzu­steigen und zu schieben, wenn ein Hund in der Nähe ist.