Thema Hundesteuermarke in Deutschland

Was ist die Hundesteuermarke?

Nach der Anmeldung zur Hundesteuer geben Gemeinden (teils Länder) eine Steuermarke als Nachweis aus. Ob sie sichtbar am Hund zu tragen ist oder nur mitgeführt/vorgezeigt werden muss, ist kein Bundesrecht, sondern landes‑/kommunal geregelt. Typisch ist: außerhalb von Wohnung/umfriedetem Grundstück sichtbar am Hund. Beispiele: Serviceportale nennen das explizit (z. B. Niedersachsen, München, Düsseldorf).

Wann muss der Hund sie tragen – und wann nicht?

  • Bremen (Stadt/Land Bremerhaven): Landesrechtliche Pflicht – außerhalb von Haus/umfriedetem Grundstück sichtbar befestigt tragen (§ 12 Abs. 2 Hundesteuerortsgesetz). Transparenz Bremen
  • Berlin: Keine Pflicht mehr seit 01.01.2024 (Hundesteuermarke abgeschafft; Identifikation über Chip/Transponder und neues Register). ServicePortal BerlinBerlin.de
  • Hamburg: Keine Pflicht seit 2021 (Marke entfallen, Nachweis über Bescheid/Chip). Landeshauptstadt Stuttgart
  • Brandenburg & Thüringen (Landes‑Serviceportale): betonen Mitführ‑/Vorzeigepflicht der Marke; Detailausgestaltung bleibt kommunal. Service BrandenburgThavelp
  • Alle übrigen Länder: kommunal geregelt; in der Praxis verlangen die meisten Gemeinden: sichtbar am Hund, wenn man das Grundstück verlässt (zuständige Satzungen/Serviceportale belegen das). Beispiele unten je Land.

Übersicht: Pflicht pro Bundesland (und ob kommunal)

BundeslandLandesweite Tragepflicht?Bemerkung / PraxisQuelle(n)
Baden‑WürttembergNein (kommunal)Service‑BW & Kommunen verlangen i. d. R. sichtbar am Hund außerhalb des Grundstücks.(Aichwald, Mannheim)
BayernNein (kommunal)Mustersatzung des Freistaats: Hund muss außerhalb der Wohnung/Grundstücks stets tragen → so setzen es viele Gemeinden um.(Gesetze Bayern)
BerlinNein (abgeschafft)Marke zum 01.01.2024 abgeschafft.(Berlin.de, ServicePortal Berlin)
BrandenburgKeine ausdrückliche Landespflicht; kommunalLandesportal: Marke mitführen und auf Verlangen vorzeigen; Details per Ortssatzung.(Service Brandenburg)
Bremen (HB, inkl. Bremerhaven)Ja (landesweit)§ 12 Abs. 2: außerhalb sichtbar befestigte Marke tragen.(Transparenz Bremen)
HamburgNein (abgeschafft)Seit 2021 keine Steuermarke mehr.(Landeshauptstadt Stuttgart)
HessenNein (kommunal)Landesportal verweist auf kommunale Satzung; Kommunen verlangen Tragen/Mitführen (z. B. Schwalbach, Korbach).(Verwaltungsportal Hessen, Schwalbach, Korbach)
Mecklenburg‑VorpommernNein (kommunal)Landesportal/Kommunen: Marke wird ausgegeben; dient als Nachweis (Kontrollen).(Stadt Schleswig, Wismar)
NiedersachsenNein (kommunal)Serviceportal nennt ausdrücklich: sichtbar am Hund, außerhalb des Grundstücks.(Delitzsch)
Nordrhein‑WestfalenNein (kommunal)Typisch: sichtbar am Hund außerhalb (z. B. Düsseldorf‑Satzung).(Düsseldorf)
Rheinland‑PfalzNein (kommunal)BUS RLP + zahlreiche Satzungen: sichtbar am Hund; bei Abmeldung Rückgabe.(Kaiserslautern, Neustadt)
SaarlandNein (kommunal)Serviceportal betont Kommunalzuständigkeit; Satzungen (z. B. Saarbrücken) verlangen sichtbares Tragen.(Saarland Service, Saarbrücken)
SachsenNein (kommunal)Amt24 verweist auf Zuständigkeitsfinder; Satzungen (z. B. Hirschfeld, Glauchau) verlangen sichtbares Tragen.(amt24.sachsen.de, hirschfeld-sachsen.de, glauchau.de)
Sachsen‑AnhaltNein (kommunal)Landesportal/Kommunen: Marke ausgeben; vielerorts sichtbar tragen bzw. mitführen.(Bürger Sachsen-Anhalt, Weissenfels)
Schleswig‑HolsteinNein (kommunal)Bürgerportal SH: je nach Gemeinde mitführen oder am Halsband befestigen.(nordfriesland.buergerportal.sh)
ThüringenKeine ausdrückliche Landespflicht; kommunalLandesportal: Marke mitführen und auf Verlangen vorzeigen; Details per Ortssatzung.(Thavelp)

Kommunale Regelungen: Wo „kommunal“ steht, regeln die Hundesteuersatzungen der Städte/Gemeinden das Tragen, Mitführen, Rückgabe bei Abmeldung etc. – oft wortgleich: „außerhalb der Wohnung/umfriedeten Grundstücks sichtbar am Hund“. Beispiele in der Tabelle verlinkt.

Was droht bei Verstößen?

  • Nichttragen/Nichtmitführen der Marke: meist Ordnungswidrigkeit nach der jeweiligen Hundesteuersatzung. Die Spannen variieren stark:
    • Beispiel Grünstadt (RLP): fehlende/unsichtbare Marke außerhalb ist OWi; Bußgeld bis zu 10.000 € möglich. gruenstadt.de
    • Beispiel Möser (ST): fehlende Marke kann bis 2.500 € kosten. Gemeinde Möser
    • Zahlreiche Städte in NRW/BY/RP/NI nennen das Sichtbar‑Tragen explizit (und ahnden Verstöße). DüsseldorfStadt MünchenDelitzsch
  • Nichtanmeldung/fehlende Hundesteuer: ebenfalls OWi nach den Satzungen; teils hohe Bußgelder vorgesehen (siehe z. B. Grünstadt). gruenstadt.de
  • Bremen (Bremerhaven): Tragepflicht ist landesgesetzlich verankert; separate OWi‑Regel des Ortsgesetzes betrifft v. a. Meldepflichten (bis 250 €). Kommunen können daneben OWi‑Tatbestände in Satzungen regeln. Transparenz Bremen

Landesweite Pflicht zum sichtbaren Tragen der Steuermarke gibt es heute nur in Bremen (Bremerhaven). Berlin (seit 01.01.2024) und Hamburg (seit 2021) haben die Marke abgeschafft. In allen übrigen Ländern ist es kommunal geregelt – in der Praxis verlangen die meisten Gemeinden: sichtbar am Hund, alternativ teils Mitführen/Vorzeigen. Transparenz Bremen Berlin.de Landeshauptstadt Stuttgart Service Brandenburg Thavelp