Ein Grab für Hund oder Katze? Auch im eigenen Garten darf das Haustier bestattet werden. »Das Gesetz verlangt aber eine ausreichende Tiefe von mindestens einem halben Meter«, sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft (DAV). Außerdem darf das Grab nicht im Wasser- oder Naturschutzgebiet liegen.
In öffentlichen Parks oder Wäldern ist das Vergraben von Haustieren verboten. Hatte das Tier eine ansteckende Krankheit, muss der Kadaver aber in eine Tierkörperbeseitigungsanlage.