Weil seine Hündin Nora wiederholt Enten gerissen hatte, eschlug Sigmar F. das Tier.
Weil der Bauer 2013 schon einmal wegen verstoß gegen das Tierschutzgesetz verurteilt worden war, verhängte das Amtsgericht diesmal eine Bewährungsstrafe von 4 Monaten. Der Richter ging damit sogar über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, diese hatte sogar nur eine Geldstrafe beantragt.
Der Bauer behauptete bis zum Schluss, er habe die Hündin aus Notwehr getötet. Das gericht werte diese Aussage als Schutzbehauptung.
„Man hat sie mit einem Knüppel gesehen und sie haben die Tat angekündigt“, begründet Richter Christian Mansch sein Urteil.
Sigmar F. kündigte Berufung an.