Weil Matthias K. (44) keine Hundesteuer bezahlen wollte, schnitt der Hartz-IV-Empfänger seinem neun Jahre alten Mischlingsrüden die Kehle durch!
Das Urteil: Wegen Tötung eines Wirbeltieres, Bedrohung, versuchter Nötigung und Körperverletzung 8 Monate auf Bewährung.
Der Gewohnheitstrinker (zehn Flaschen Bier pro Tag) machte ernst: Vor den Augen seiner Frau (44) und einer Bekannten (54) schärfte er an einem Wetzstein ein langes Küchenmesser, sagte: „Das Messer muss schön scharf sein, damit er nicht leiden muss.“ Dann ging er mit „Athos“ zum letzten Mal Gassi.
Nach der Tötung seines Hundes „Athos“ bedrohte Matthias K. seine Nachbarin (51), weil sie ihn angeblich wegen des nicht angemeldeten Hundes angeschwärzt hatte.
Mit dem Küchenmesser in der Hand wollte er in ihre Wohnung, brüllte: „Du Verräterin, ich bringe dich um.“ Ein anderer Mieter, der sich einmischte, schlug er mit der Faust in den Bauch, flüchtete. Später nahmen Polizisten den arbeitslosen Bahnarbeiter fest.
Richter Peter Peschka: „Die Tat ist verstörend und nicht nachvollziehbar. Es macht einen fassungslos!“