Noch ein “Ich halte mein Hund auf dem Balkon” Tierdrama

Foto: Bernhard Nathke [http://bilder.bild.de/fotos-skaliert/hund-39674180-qf-36832040/2,w=650,c=0.bild.jpg]

In Leipzig, wie schon in Fürstenfeldbruck, wurde ebenfalls ein Hund auf einem Balkon gehalten, der in seinen eigenen Exkrementen, und ohne richtigen Auslauf/Gassi auskommen musste.

Nachbarn führten mit dem Halter Gespräche die keine Wirkung zeigten. Das darauf hin verständigte Veterinäramt fand bei ihrem Hausbesuch angeblich keinen besorgniserregenden Zustand vor. Die besorgten Nachbarn informierten darauf hin die Bildzeitung. Nach deren Bericht von 08.07.14 änderte sich endlich etwas.

Nur einen Tag später erhöhte sich der Druck auf das Amt dermaßen das sie den Hund von der Polizei befreien ließen.

Dem Halter wurde zur Auflage gemacht seine Wohnung zu reinigen und so die Haltungsbedingung für den Hund zu verbessern. Anderen als im Fall von Fürstenfeldbruck wurde hier keine Strafe verhangen, und auch kein Haltungsverbot ausgesprochen.

Wie “die Bild” nun heute berichtet, muss der Hund wohl in den nächsten Tagen zurück zu seinem Besitzer. Da sich menschliches Verhalten seltenst von einem zum anderen Tag langfristig ändert, ist wohl davon auszugehen das der Hund wieder qualvoll gehalten werden dürfte. Ein “Asyl” für den Hund bei anderen Leipziger Bürgern schmetterte das Veterinäramt ab.

Leiterin Dr. Gabriela Leupold: „Selbst wenn der Hund dem Halter auf öffentlich-rechtlicher Grundlage weggenommen wird, kann dieser noch Widerspruch einlegen und rechtlich dagegen vorgehen.“

Bleibt nur zu hoffen das die engagierten Tierfreund aus Leipzig die Sachen weiter beobachten und sich wieder, wenn nötig,  so engagiert einsetzen wie bisher.

Der Fall zeigt aber auch wieder einmal auf das in Deutschland gegen Tierquäler, qualvolle Haltung, etc, eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden muss. Wie kann es sein das in zwei verschiedenen Städten, bei ähnlicher Sachlage, so völlig andere Entscheidungen getroffen werden.

Was ist eure Meinung hierzu?