Opfer (90) nahm nach dem Sturz die Hunde in Schutz. Neuer Streit nach Hundebissen.
Der Tod eines gestürzten Radfahrers (90) am 2. Oktober in der Nähe der Hundewiese An der Stiftsmühle hat in Bielefeld für viele Diskussionen gesorgt. Denn zwei Hunde sollen laut Polizei vor das Rad des 90-Jährigen gelaufen sein und so den tödlichen Sturz verursacht haben. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln seitdem wegen fahrlässiger Tötung gegen die beiden Tierhalter.
Doch einer der Ersthelfer an der Hundewiese entlastet jetzt die beiden Hundebesitzer. Er gab an, sich sofort um den Gestürzten gekümmert zu haben. Laut Rechtsanwalt Detlev Binder, der einen der Beschuldigten vertritt, soll der 90-Jährige nach dem Sturz dem Zeugen gesagt haben, dass die Hunde keine Schuld treffe. Er habe einen Fehler gemacht und zu stark gebremst, so die Aussage des Zeugen. “Das Opfer hat damit bestätigt, dass die Hunde den Radfahrer nicht angegangen haben”, erklärt Binder. “Deswegen gehen wir fest davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird.” Der Mandant sei sehr erleichtert gewesen, als er von dieser entlastenden Aussage hörte. Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung hätten ihn “total bestürzt”, so der Anwalt. Die Staatsanwaltschaft wollte keine Auskunft zum Stand der Ermittlungen geben.
Wie berichtet, hatte der Unfall aber auch eine Kontroverse zur Beschaffenheit der Hundewiese selbst ausgelöst. Viele Hunde verließen die nicht eingezäunte Freilauffläche immer wieder und verursachten damit regelmäßig Probleme und Unfälle mit Radlern und Fußgängern.
Erst vor wenigen Tagen kam es an dieser Hundewiese zu einer tödlichen Hundebeißerei – auch hier soll ein Vierbeiner die Freilauffläche verlassen haben. Wie Friedhelm Feldmann, Leiter des Ordnungsamtes, bestätigte, soll ein Dobermann, der ohne Leine auf der Hundewiese unterwegs war, mit einem kleinen Spitz aneinander geraten sein. Der kleine Hund erlag später seinen schweren Verletzungen und starb. Zum genauen Sachverhalt kann das Ordnungsamt noch nichts sagen: “Wir befinden uns derzeit mitten in den Ermittlungen”, sagt Feldmann. “Beide Parteien sind uns bekannt. Wir haben aber noch keine Stellungnahmen dazu vorliegen.”
Dobermänner gehören der Gruppe der “großen Hunde” an und dürfen auf den städtischen Hundewiesen ohne Leine auslaufen. “Für das Ordnungsamt wird der Vorfall dann interessant, wenn sich bestätigen sollte, dass sich der Dobermann tatsächlich außerhalb der Freilauffläche befand”, erklärt der Amtsleiter. Dann läge eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landeshundegesetz vor. Der Spitz soll angeleint gewesen sein.
Einige Hundebesitzer fordern schon lange einen Zaun an der Wiese. Stadt und Bezirkspolitiker lehnen aber eine solche Umzäunung ab.
Quelle: http://www.nw.de/