Das Ehepaar Gronau/Klocke wohnt seit mehr als fünf Jahren zusammen mit seiner Hündin Nala in einer Wohnung am Gretescher Weg im Osnabrücker Stadtteil Schinkel-Ost. Bewohner des Hauses hatten sich beim Vermieter, der LEG Wohnen in Münster, über die Vernachlässigung der Leinenpflicht beschwert. Nun soll die Hündin die Wohnung verlassen, sonst droht dem Ehepaar die fristlose Kündigung an diesem Freitag.
„Seit drei Jahren werden wir von den Nachbarn im Haus gemobbt. Sie beschweren sich über unsere Hündin Nala und beleidigen uns als ‚Scheiß Alkoholiker‘. Unser zehnjähriger Sohn traut sich nicht mehr alleine im Garten zu spielen“, sagt Anja Klocke. Zusammen mit Mann und Kind lebt sie seit mehreren Jahren am Gretescher Weg. Seit elf Jahren sind die beiden Eheleute trockene Alkoholiker, werden jedoch immer wieder mit ihrer Vergangenheit konfrontiert.
Vom Vermieter und anderen Hausbewohnern fühlen sie sich missverstanden und schikaniert. „Die anderen Parteien wollen uns hier raus haben“, sagt Anja Klocke. Im Alter von zwölf Wochen sei Nala als Welpe in die Familie gekommen und habe in den vergangenen Jahren stets ohne Leine mit Kindern aus der Nachbarschaft im Hof gespielt. Warum sich die Bewohner des Hauses ausgerechnet jetzt über die Familie beschwert hätten, können die Eheleute nicht nachvollziehen.
Fristlose Kündigung droht
Vor knapp zwei Monaten erhielten Anja Klocke und Jörg Gronau eine erste Abmahnung der LEG Wohnen, da sich zahlreiche Parteien aus dem Haus über Hündin Nala und andere Dinge beschwert hätten. „Seit einigen Jahren gehen wir auf den Trödelmarkt und verkaufen Fahrräder und Möbel, die wir vorab aufbereitet haben. Dafür besitzen wir auch einen Gewerbeschein“, sagt Jörg Gronau und vermutet, dass sich die Anwohner des Hauses durch diese Beschäftigung gestört fühlen.
In der vorigen Woche habe sich nun die LEG Wohnen gemeldet und der Familie mitgeteilt, Hündin Nala umgehend abzugeben. „Wir fordern Sie auf, Ihren Hund unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 09. 09. 2016 abzuschaffen“, heißt es in dem Schreiben. Der Aufforderung will die Familie jedoch nicht nachkommen, da sie sich ungerecht behandelt fühlt. Zwar sind sich die Eheleute über die Leinenpflicht, die für Hündin Nala außerhalb der vier Wände gilt, bewusst, sie verweisen jedoch auf andere Hunde, die ebenfalls in der Nachbarschaft ohne Leine herumlaufen würden. Zudem sei Nala ein reiner Familienhund, würde niemandem zu nahe treten und könne die Familie nicht einfach so verlassen.
Unterschriftenaktion in der Nachbarschaft
Die Familie hat mittlerweile eine Anwältin eingeschaltet, um die Angelegenheit juristisch zu klären. Da Hündin Nala nicht von der Familie abgegeben wird, rechnet sie mit einer fristlosen Kündigung des Vermieters. „Aus diesem Grund haben wir bereits eine Unterschriftenaktion gestartet und haben in der Nachbarschaft über 110 Unterschriften gesammelt, damit wir Nala nicht abgeben müssen“, sagt Anja Klocke. Für die Familie ist der Hund nicht nur fester Bestandteil ihres Lebens, sondern insbesondere für den zehnjährigen Jan eine wichtige Spielkameradin.
Der Streit zwischen den Eheleuten und weiteren Bewohnern des Hauses hat sich mittlerweile zu einer Privatfehde ausgeweitet wie Anja Klocke und Jörg Gronau berichten. Neben der Androhung von Gewalt, durch einzelne Mitbewohner des Hauses, musste die Polizei schon einige Male anrücken, um Streitigkeiten oder Sachbeschädigungen zu klären. Nachbarn hätten unter anderem Salz auf die Wege um das Haus gestreut, auf denen sich Hündin Nala frei bewegen würde. Dies sei lebensgefährlich und könnte zu einer Vergiftung führen beklagt sich die betroffene Familie. „Ich bin mit den Nerven am Ende“, sagt Anja Klocke.
LEG Wohnen widerruft Genehmigung
Die LEG Wohnen aus Münster bestätigt auf Anfrage unserer Redaktion den Vorgang und pocht auf eine schriftliche Vereinbarung zur Haltung des Hundes mit den Mietern. „Wir haben den Mieter wiederholt mündlich und schriftlich aufgefordert, sich vertragskonform zu verhalten. Dies hat keine Wirkung gezeigt, sodass wir genötigt waren, auf Basis dieser Vorkommnisse die Genehmigung zur Haltung des Hundes zu widerrufen“, heißt in einer Stellungnahme des Unternehmens.
Hundehalter hätten sich an gewisse Regeln zu halten, um Nachbarn und das Wohnumfeld nicht negativ zu beeinträchtigen. „In diesem Fall haben uns jedoch zahlreiche massive Beschwerden der Nachbarn und Anwohner erreicht, denn der Mieter lässt den Hund teilweise über mehrere Stunden unangeleint auf dem Spielplatz der Anlage und im dort befindlichen Sandkasten laufen. Der Hund verkotet die Anlage und den Sandkasten. Zudem hat der Mieter offensichtlich noch einen weiteren Hundehalter auf das Gelände eingeladen – und auch dieser Hund verhält sich wie zuvor beschrieben“, so die LEG Wohnen weiter.
Familie Gronau/Klocke bemängelt hingegen, dass die LEG Wohnen weder schriftlich noch telefonisch zu erreichen gewesen sei. Auch der Bitte der Eheleute um eine Ortsbegehung durch das Unternehmen sei bislang nicht entsprochen worden.
Quelle: noz.de