Hundewiesen Karlsruhe

Auf den Hunde­aus­lauf­flä­chen dürfen Hunde ohne Leinerennen und springen. Die Verschmut­­­zung durch Hundekot ist allerdings auch hier nicht gestattet.

Für alle anderen Flächen gilt unein­­­ge­schränkt die Grünan­la­­­gen­­­ver­­­ord­­­nung in der festgelegt ist, dass die Hunde auf den Wegen und Plätzen der öffent­­­li­chen Anlagen an der Leine zu führen sind. Insbe­­­son­­­dere ist es ist nicht gestattet, Hunde auf die Kinder­­­spiel­plätze, Spiel- und Liege­wie­­­sen zu führen oder dort laufen zu lassen.

Öffent­­­li­che Anlagen dürfen nicht mit Kot beschmutzt werden. Verun­rei­­­ni­­­gun­­­gen müssen entfernt werden. Diese Regelung gilt selbst­­­ver­­­­­stän­d­­­lich auch für die Hunde­aus­lauf­flä­chen.

Tüten zur Aufahme der Verschmut­­­zun­­­gen gibt es kostenlos in den Rathäusern, den Bürger­­­bü­ros aber auch in den dm-Droge­rie­märk­ten, in den Zoohan­d­­­lun­­­gen, bei einigen Tierärzten, oder auch bei der Raiff­ei­­­sen­­­ge­nos­­­sen­­­schaft.