Weil er sechs Katzen und einen Hund grob vernachlässigt hat, ist ein 31-Jähriger zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht hat in einer Berufungsverhandlung den Spruch des Backnanger Amtsgerichts im Wesentlichen bestätigt.
Stuttgart – Nachdem ein Hund in einem vermeintlich verlassenen Haus in einem Teilort der Gemeinde Aspach zwei Tage und Nächte lang fast ununterbrochen gejault und gewinselt hatte, alarmierten die Nachbarn das Ordnungsamt. Dem Leiter der Behörde, der sich selbst um die Angelegenheit kümmerte, sprangen aus dem Gebäude, das nahezu gänzlich vollgekotet war, zunächst sechs völlig verwahrloste Katzen entgegen, bevor er in einem verschlossenen Zimmer im Obergeschoss auf den Hund stieß.
Wie eine Sachverständige des Kreisveterinäramtes später feststellte war das blinde Tier äußerlich und innerlich von Parasiten befallen. 14 seiner Zähne, nahezu die Hälfte seines Gebisses, waren derart vereitert, dass sie gezogen werden mussten. Auch die Katzen waren in einem kaum besseren Zustand. Milben, Flöhe und Würmer hatten sich in Fell und Körper der Tiere eingenistet, einige litten unter Katzenschnupfen und Lungenentzündung. In dem gesamten Haus hatten die eigentlich reinlichen Tiere kaum noch einen Platz zur Verrichtung ihrer Notdurft gefunden.
Tiere einfach allein gelassen
Mindestens zwei Tage zuvor waren die Tiere von einem 31-Jährigen ihrem Schicksal überlassen worden. Das hatte der Mann, der nahezu sein ganzes Erwachsenenleben von Hartz IV gelebt hat, in einem Prozess wegen quälerischer Tiermisshandlung vor dem Backnanger Amtsgericht im Juni weitgehend eingeräumt. Er habe das Haus wegen einer Zwangsräumungsklage verlassen müssen, in seiner neuen Bleibe seien keine Haustiere erlaubt, gab er zu seiner Entschuldigung an. Im Übrigen hätten die Tiere nicht ihm, sondern anderen Familienmitgliedern gehört, die nach und nach aus dem Haus ausgezogen seien. Er selbst habe als Langzeitarbeitsloser nicht über die Mittel verfügt, um sich angemessen um die Tiere kümmern zu können.
Das Amtsgericht indes verurteilte den 31-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten, die wegen seines bisher vorstrafenfreien Lebens zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er sei als letzter Verbliebener in der Wohnung verantwortlich für die Tiere gewesen und habe ihnen durch sein Nichtkümmern massive Leiden zugefügt, sagte die Amtsrichterin.
Der Angeklagte fühlt sich nicht allein verantwortlich
Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Vor dem Stuttgarter Landgericht räumte der Mann, der sich ohne Rechtsbeistand selbst verteidigte, den Sachverhalt jetzt allerdings erneut ein. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Tilmann Wagner, was denn das Ziel seiner Berufung sei, gab er an, eine Minderung der Strafe erreichen zu wollen. Schließlich gehe ein Gutteil der Verwahrlosung der Tiere auf das Konto anderer Familienangehöriger. „Die haben sich schon Jahre zuvor nicht richtig um die Tiere gekümmert.“ Er erkenne eine persönliche Mitschuld an, für die Gesamtsituation aber sei nicht er verantwortlich, betonte der junge Mann.
Das Argument, von seiner Familie im Stich gelassen worden zu sein, könne das Gericht nicht akzeptieren, betonte hingegen der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte sei mindestens zwei Wochen lang allein und schon vorher mitverantwortlich für die Tiere gewesen. Diese hätten erhebliche Schmerzen erleiden müssen und er habe nichts getan, um diese zu lindern. Auch habe er sich nicht ausreichend bemüht, sie anderweitig, etwa in einem Tierheim, unterzubringen. Das Landgericht bestätigte im Kern das Urteil der ersten Instanz. Zu der Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einer Zahlung von 1200 Euro an den Tierschutzverein Backnang kommen nun noch die Kosten der Berufungsverhandlung dazu.
Quelle: stuttgarter-zeitung.de