Wenn die meisten Halter sich an die Leinenpflicht halten würden, die ja nun mal gesetzlich vorgegeben ist, und ob sinnvoll oder nicht, würde es nicht zu solchen Konflikten und Maßnahmen wie jetzt in Mülheim kommen.
Und in Naturschutzgebieten finde ich eine Leinenpflicht völlig in Ordnung. Nicht jedes Waldgebiet ist Naturschutzgebiet.
Leider gibt es ja beratungsresistenten Halter, meist leider auch eine große Menge davon, die den Ruf aller zerstören.
So kommt es in den Mülheimer Landschafts- und Naturschutzgebieten immer wieder zu Zwischenfällen zwischen freilaufenden Hunden und Wildtieren. So sind vor kurzem wieder zwei Rehe von Hunden zu Tode gehetzt worden, und des Öfteren werden zahlreiche Wasservögel wie Gänse und Schwäne verletzt.
Ein Landschaftswächter:
“Ich habe im vergangenen Jahr nachweislich über 500 Hundebesitzer angesprochen, die sich nicht an die Regeln hielten. Bitte nehmt die Hunde in Schutzzonen an die Leine!”
Sehr viele Besitzer täten es nicht. Und viele reagierten, so Flaum, sehr ungehalten auf Ermahnungen.
Beleidigungen, Beschimpfungen, Drohungen, gar Hundebisse habe er bereits hinnehmen müssen.
Die Folge:
„Ich rufe inzwischen regelmäßig die Polizei zur Unterstützung.“
Seine Kollegin, die Landschaftswächterin Karin Piek, die am Leinpfad unterwegs ist:
„Fasane und Gänse können gar nicht so schnell vor Hunden fliehen.”
Nicht den Hunden geben die Landschaftswächter die Schuld, sondern den Besitzern. Sie sehen diese allerdings auch in einer schwierigen Situation:
„Wo sollen sie ihre Tiere in der Stadt frei laufen lassen?“ – „Die Stadt müsste unbedingt Gebiete dafür freigeben“
Hundehalter fordern mehr Freilaufflächen für die Hunde. Es gibt in Mülheim bislang nur eine ausgewiesene Hundewiese am Auberg, und Ideen für weitere Flächen wurden auf Eis gelegt.
Stadtsprecher Volker Wiebels:
„Es gibt genügend grüne Gebiete für Hunde, wo sie frei laufen können.“
Bei ihren künftigen Kontrollen in den Schutzzonen wollen und sollen die Vertreter des Ordnungsamtes bei Verstößen nicht mehr lange diskutieren sagt Wiebels:
„Wir stoßen da nur sehr selten auf Verständnis. Reden sei hier oft wie eine Therapie, die nicht anschlage. Ab sofort soll ein Bußgeld verhängt werden, wenn die Hunde in Landschafts- und Naturschutzgebieten frei herumlaufen, erst recht, wenn sie nicht umgehend gehorchen.”
Mit zehn Euro will man starten, im Wiederholungsfall wird es teurer.