Was tun, wenn sie finden ein verletztes Tier finden?
Sie bringen es zum Tierarzt oder zur Tierklinik? Wer zahlt die Rechnung, die im schlimmsten Fall mehrere Tausend Euro hoch sein kann?
Wenn sie folgende Regel beachten muss die Behörde die Rechnung übernehmen:
Informieren sie umgehend den lokalen Tierschutzverein. Sollte dieser nicht erreichbar sein, oder sie haben keine Kontaktdaten, informieren sie das Ordnungsamt oder die Polizei. Die Polizei oder die Feuerwehr können ihnen auch die Nummer des zuständigen Ordnungsbeamten nennen.
Haben sie mit einer dieser Stellen Kontakt aufgenommen und niemand holt das Tier ab, dürfen sie selbst den Tierarzt aufsuchen, und die Stadt muss dann die Rechnung tragen.
OVG Lüneburg 11. Senat, Urteil vom 23.04.2012, 11 LB 267/11
Anders sieht es aus wenn man als Institution Tierschutz ein Fundtier von der Polizei übergeben bekommt, und “eigenmächtig” eine Versorgung, oder Unterbringung des Tieres veranlaßt. So geschehen in einem Fall wo ein Fundhund für 28 Tage im Tierheim untergebracht war, und das Tierheim versuchte die Kosten über die Gemeinde erstattet zu bekommen. Dies wurde abgelehnt, und richterlich bestätigt.