Das Landgericht Oldenburg muss heute entscheiden ob ein 100 Euro teurer Hund für 4.200 Euro behandelt werden darf. Wenn die Jack-Russell-Mischlingsdame “Ronja” in den Augen der Richter mehr Wert ist als eine Sache, sind die hohen Behandlungskosten gerechtfertigt.
“Ronja” war von einem Wolfshund gebissen und schwer verletzt worden. Ein Tierarzt behandelte die Hundedame. Nun streitet der Halter von “Ronja” mit der Besitzerin des Wolfshundes um die Behandlungskosten. In einem ersten Urteil hatte das Amtsgericht Delmenhorst dem Halter von “Ronja” 80% der Kosten zugesprochen. Die Wolfshundhalterin hatte Berufung eingelegt.
Tiere werden vor Gericht grundsätzlich wie Sachen behandelt. Die Richter müssen nun entscheiden, ob der Hund ein Familienmitglied oder ein einfacher Mitläufer ist.
Die Gegenseite argumentiert folgendermaßen: “Ein Hund, der 100 Euro gekostet hat, darf nicht für 4.200 Euro behandelt werden”, sagt der Anwalt, “Das sei unverhältnismäßig.” Das Landgericht Oldenburg tat sich seid am 1. Prozesstag schwer mit der Antwort, wie hoch der materielle Wert eines Hundes ist. Scheinbar nimmt das Gericht aber an, dass die Hundehaltung im Jahr 1.000 Euro und mehr kostet, und so der Wert eines Hundes damit deutlich höher ist.
Skurril ist es aber allemal. Ich dachte immer man muss für einen Schaden (auch an einer Sache) aufkommen den man verursacht hat. Selbst wenn mein Hund nur 100€ gekostet hat, weil er evtl. aus dem Tierschutz kommt, kann ich mir für 100€ eben nicht genau den selben Hund “wieder beschaffen”, da jedes Lebewesen einmalig ist. Somit sagt mir sachlicher, normaler Menschenverstand folgendes: Wenn ich etwas “einmaliges” beschädigt habe, muss ich für die vollständige Wiederherstellung aufkommen. Ich denke, falls ich ein teures Kunstwerk, nehmen wir hypothetisch mal die “Mona Lisa”, beschädigen würde, müsste ich auch die Restaurationskosten übernehmen, und könnte nicht argumentieren, “nehmt doch eine Fälschung, die ist viel günstiger, und sieht genau so aus”.