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Vom 15.03. – 31.10. dürfen Sie Ihre Hunde ausschließlich angeleint auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ausführen. Dies gilt auch außerhalb des Ortes! Am Strand, außerhalb des Badestrandes (nach Westen bis Saline, nach Osten bis Carfe Neudeich, darüber hinaus jedoch nicht) ist Freilauf unter Aufsicht erlaubt!
Der Bade- und Burgenstrand ist während dieser o.g. Zeit für Hunde ganz tabu (Ausnahme: Strandabschnitt im Osten zwischen “Panorama” und Übergang Bootsweg: Hundestrand)!
In der Ruhe- und Zwischenzone des Nationalparks gilt eine strikte Leinenpflicht. Auch dürfen Sie und Ihr Hund gekennzeichnete Wege nicht verlassen.