Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hält die Erhöhung der Hundesteuer von 98 auf 180 Euro pro Hund und Jahr für rechtmäßig.
Wer in Wiesbaden einen Hund halten möchte, muss tiefer in die Tasche greifen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden teilte am Dienstag mit, dass die Erhöhung der Hundesteuer von 98 auf 180 Euro pro Hund und Jahr rechtmäßig sei.
Das Steuern erhöht werden, alle, damit auch die Hundesteuer, damit muss man Leben, und ist wie das Einkommen auch, in einer kapitalistischen Gesellschaft normal. Das Steuern um fast 100% erhöht werden, empfinde ich als extrem unverschämt. Dahinter kann man nur die Absicht einer Haushaltssanierung vermuten, da die Hundesteuer nicht zweckgebunden erhoben wird.
In der Begründung hieß es, die Hundesteuer sei eine Aufwandsteuer. Der Aufwand für das Wohl des Tieres gehe «über dasjenige hinaus, was der Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs diene und könne damit Anknüpfungspunkt einer Besteuerung sein».
Es gibt wohl so einige Dinge im täglichen Leben die man dann mit einer Aufwandsteuer belegen könnte. Im folgenden Begründet das Gericht dann selbstverständlich noch schnell warum andere Haustiere nicht unter so einer solchen Besteuerung fallen.
Für die Haltung anderer Tiere, zum Beispiel von Katzen, wird keine Steuer erhoben. Weil Hunde eine Beeinträchtigung darstellten, «die erheblich größer ist als die durch Pferde, Katzen und andere Tiere», begründete das Gericht.
Damit ist dann wohl gemeint das die Steuer auch noch eine Art “Schmerzensgeld” für alle nicht Hundehalter sein muss, weil Hunde einzelne Faktoren eines Funktionsgefüges (z. B. eines Lebensraums oder die Lebensphasen einer Art) oder das Zusammenspiel der Faktoren derart beeinflussen, dass die Funktionen des Systems gestört werden, was die Definition einer Beeinträchtigung wäre.
Pferde beeinträchtigen uns auch, wenn man z.B. auf Gehwegen in riesige Scheißhaufen bis zum Knöchel versinkt. Freilaufende Katzen töten Singvögel und andere Kleintiere. Wenn man will findet man bestimmt noch mehr Begründungen warum das völliger Unsinn ist.
Einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz gebe es auch nicht im Vergleich mit anderen Kommunen, weil dies in die «Selbstverwaltungshoheit der Gemeinden eingreifen würde», hieß es weiter.
Heißt eigentlich nichts anderes als das jede Kommune für sich bestimmen darf wie hoch die Luxussteuer Hundesteuer sein darf. Kommunen miteinander vergleichen darf man nicht, denn es sind in so einem Fall “eigene kleine Staaten”
Quelle: dpa