Seit dem 1. Juli 2013 muss in Niedersachsen jeder Hund in einem Hunderegister von seinem Halter gemeldet, und eingetragen werden.
Dieses Register wird im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums von einem Privatunternehmen geführt. Von diesen wurden nun eine Gebühr in der Höhe zwischen 17 und 28 Euro erhoben.
Zwei Hundebesitzer haben nun erfolgreich dagegen geklagt. Das Gericht stellte fest, das Unternehmen hatte nicht die Berechtigung diese Gebühren zu erheben. Das Konzept des Hunderegisters stand nicht zur Debatte. Das Land hat nun alle Zahlungsaufforderungen gestoppt und prüft wie man die Gebühren anders erhaben kann.
Wer ebenfalls sein Geld zurück möchte, muss dies innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Gebührenbescheids zurückfordern. Andernfalls werden die Bescheide nach vier Wochen rechtskräftig.