Gedankenspiele #18: viermal “unangeleint”, nun droht das Amt mit Wegnahme

Axel Baues (59) wurde im Park 4x mit seinem unangeleinten Hund angetroffen. Er bekam jedesmal ein Bußgeld. Da er in den Augen des Ordnungsamtes ein unbelehrbarer Wiederholungstäter ist, sprechen diese ihm nun die Fähigkeit ab, einen Hund nach Vorschrift zu halten.

Darum soll er seine Hündin nun im Tierheim abgeben. Er soll laut der Ordnungsamt auch Kosten von 18€ pro Nacht übernehmen, ansonsten wäre man auch berechtigt den Hund zu veräußern.

Axel Baues ist allerdings auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln gestoßen wo ein Hundebesitzer der sienen Hund nicht angeleint hatte freigesprochen wurde. Die Begründung damals: Der Park, in dem der Hund frei lief, war nicht wie im Gesetzestext beschrieben, „umfriedet“. Sondern nur von Straßen umsäumt. Das reiche, so der Richter, nicht aus.

Da der Park, wo Herr Baues seinen Hund ohne Leine laufen lies, auch nicht eingezäunt ist, glaubt er sich nun im Recht, und hofft das ihm und seinem Hund das Urteil aus Köln noch rettet.

Der wirklich leidtragende ist wie immer sonst der Hund. Herr Baues fand die Bouvier-Hündin vor 2 Jahren todkrank im Wald. Niemand wollte diese damals haben, so kümmert er sich um sie. Inzwiwschen ist sie natürlich ein Familienmitglied.

Es ist natürlich immer tragisch, wenn Geschichten dann in solche Richtungen gehen. Es geben Gesetzen und Vorschriften, an die muss sich nun mal ein jeder halten. Das soll eine Anarchie verhindern. Jeder der sich nicht an Gesetz und Vorschrift hält, wird auf die ein oder andere Art bestraft, falls er erwischt wird. Was bleibt demjenigen am Ende übrig, wenn man feststellt das die vorgesehene Bestrafung keine Konsequenz hat? Ich will mit meiner Meinung nicht herzlos erscheinen, aber wenn ich mich weiterhin als ewiger Wiederholungstäter darstelle, muss ich mich nicht wundern wenn mir am Ende “schmerzhafte” Konsequenzen drohen. Vielleicht hat Herr Baues ja Glück, und das Kölner Urteil greift. Vielleicht reicht es diesmal ja auch noch aus, Herrn Baues zu einer “größeren Spende” an des Tierheim zu verdonnern, und eine Auflage zu erlassen, falls er noch einmal mit einem unangeleinten Hund in diesem Park angetroffen wird, ihm dann ein Verbot zur Hundehaltung auszusprechen.