Als Strafe für freilaufenden Hund: Ordnungsamt nimmt Obdachlosem Handy weg

Sascha P. (28) wurde in Düsseldorf jetzt das Handy vom Ordnungsamt weggenommen – weil sein Hund „Fraggle“ nicht angeleint war.

Weil der Obdachlose Sacha P. (28) 150 Euro Verwarngeld nicht zahlen konnte, nahmen ihm OSD-Beamte das Handy weg Foto: Meike Wirsel
Das ist die Quittung, die Sascha P. von der Ordnungsbehörde bekam Foto: Meike Wirsel

Sascha P. war vom Ordnungsamts-Dienst (OSD) an der Wiese hinter der Kunstakademie erwischt worden. Seinen Schäferhundmischling habe er gleich angeleint. 150 Euro Strafe (ist so teuer, weil „Fraggle“ mit seiner „Widerristhöhe“ von mehr als 40 Zentimetern als „großer Hund“ gilt) sollte er trotzdem zahlen. Die hatte er natürlich nicht. Also sackte der OSD sein Handy („HTC“) als Sicherheitsleistung ein.

Fiftyfifty-Sozialarbeiter Oliver Ongaro (43) fordert von den Ordnungskräften mehr Fingerspitzengefühl: „Wie soll denn jemand, der auf der Straße lebt, so viel Geld bezahlen? Mein Appell wäre, die Bettel-Paragraphen in der Straßenordnung zu lockern und solche Situationen kommunikativ zu lösen, es bei Ermahnungen zu belassen.“

Der Sozialarbeiter fürchtet, dass da System dahinter steckt: „Solche Fälle häufen sich, es waren schon sieben in vier Wochen.“ Einem Kö-Bettler seien beispielsweise 30 Euro aus dem Becher genommen worden, weil er dort mit seinem Hund gelagert habe.

Was sagt das Ordnungsamt?

Ein Stadt-Sprecher stellt klar: „Es gibt keine Anweisungen verstärkt gegen Wohnungslose vorzugehen!“ Er sagt aber auch: „Dass jemand seinen Lebensmittelpunkt auf der Straße hat, heißt nicht, dass er das Recht hat, gegen Regeln zu verstoßen.“

Das „Betteln mittels Zuschaustellen von Tieren“ sei beispielsweise auch verboten. Zum Schutz der Tiere. Wenn jemand seine Strafe nicht zahle, werde eben auch mal das Handy „in Obhut“ genommen, bis die Summe bezahlt sei.

Quelle: Bild