Schleswig-Holstein: Gericht kippt höhere Steuern für gefährliche Hunde

Gemeinden in Schleswig-Holstein können für Hunde, die als gefährlicher gelten als andere, höhere Steuern verlangen. Dagegen haben zwei Hundebesitzer geklagt und nun vom Verwaltungsgericht Schleswig Recht bekommen. In den Verfahren ging es um einen Bullmastiff und eine Bordeauxdogge. Statt 75 bzw. 110 Euro sollten die Besitzer 400 bzw. 800 Euro Hundesteuer zahlen. Ihre Gemeinden stufen die beiden Hunde als potenziell gefährlich ein und berufen sich dabei auf Regelungen in anderen Bundesländern.

freunde_fuers_leben_01

Die Hundehalter argumentierten in dem Verfahren, ihre Hunde seien nicht gefährlich und dürften nicht allein wegen ihrer Rasse dazu gemacht werden. Das sah das Verwaltungsgericht auch so. Um eine höhere Hundesteuer zu begründen, müssten die Gemeinden ganz konkrete Anhaltspunkte vorlegen, dass ein Hund gefährlicher sei als andere. Die Gemeinden haben jetzt einen Monat Zeit zu prüfen, ob sie gegen das Urteil vorgehen wollen. In welchen Orten der Streit um die Hundesteuer spielt, wollte das Gericht nicht sagen.