Jäger erschießt wohl seinen Hund – weil er nicht gehorchte

Das junge Tier soll nicht zum Jagdhund getaugt haben. Dem Mann drohen bis zu drei Jahre Haft. Jägerschaft ist entsetzt.12605543[1]

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Es ist eine Geschichte, die nur schwer vorstellbar ist. Doch sie hat sich offensichtlich zugetragen, und die, die davon wissen, sind gleichermaßen entsetzt: Ein Mann aus Haseldorf (Kreis Pinneberg) soll seinen Hund erschossen haben. Einfach nur so. Weil das junge Tier nicht funktionierte, wie es sich sein Besitzer vorstellte. Die Kreisjägerschaft, dessen Vorstand der Mann angehört, hat den Vorfall scharf verurteilt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Dem Haseldorfer drohen bis zu drei Jahre Haft.

Der Vorfall liegt schon einige Wochen zurück. Der Mann hatte sich einen neuen Jagdhund angeschafft. Doch der Hund erfüllte nicht die Erwartungen. Er soll sogar Tiere gerissen haben. Das wurde, so der Vorwurf, dem Jäger zu dumm. Er erschoss seinen Hund. Vielleicht wäre das nie herausgekommen. Doch der Haseldorfer soll darüber offen gesprochen haben. Bei der Polizei gingen zwei Anzeigen ein. Das bestätigten Beamte auf Anfrage unserer Zeitung. Und sie bestätigten auch die Vorwürfe.

Mittlerweile ist der Vorgang von der Polizei an die Staatsanwaltschaft in Itzehoe gegeben worden. Ermittelt wird gegen den mutmaßlichen Hundetöter wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Wer ein Wirbeltier aus „einem nicht vernünftigen Grund“ tötet, werde bestraft, so ein Polizist. Und das Töten eines Hundes, weil der nicht tut, was sein Besitzer verlangt, sei kein „vernünftiger Grund“. Sollte sich der Haseldorfer vor Gericht verantworten müssen, drohen ihm eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft.

Die Kreisjägerschaft ist empört: „Das Vorgehen des Jägers ist nicht akzeptabel. Wir verurteilen ein solches Handeln ausdrücklich und stehen den Ermittlungsbehörden für das weitere Verfahren zur Verfügung“, sagten Hans Wörmcke, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Pinneberg, und Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein. Zudem soll der Haseldorfer aus dem Vorstand des Kreisjagdverbands ausgeschlossen werden.

Die Kreisjägerschaft ist auf Zinne. Dass eines ihrer Mitglieder seinen Hund erschossen habe, sei nicht akzeptabel. „Wir verurteilen ein solches Handeln ausdrücklich und stehen den Ermittlungsbehörden für das weitere Verfahren zur Verfügung.“ Mit dieser eindeutigen Stellungnahme haben sich Hans Wörmcke, Vorsitzender der Kreisjägerschaft (KJS) Pinneberg, und Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein, von dem Verhalten des beschuldigten Jägers distanziert. „Er hat gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, da die Tötung nicht im Rahmen jagdlichen Handelns erfolgt ist. Achtung vor der Kreatur und ein respektvoller Umgang mit dem Tier hätten eine andere Lösung erfordert“, so die beiden Jäger.

Nach Erkenntnissen der Kreisjägerschaft hat der Mann seinen Hund getötet, nachdem dieser mehrfach nicht folgsam war und andere Tiere gerissen oder verletzt hatte. „Ein solches Verhalten kann natürlich niemals Grund sein, den Hund selbst zu töten. Aus unserer Sicht hätte es auch andere Möglichkeiten gegeben, das Problem zu lösen“, erklärten die beiden Jäger.

Damit lassen es Wörmcke und Heins aber nicht bewenden. Sofort nachdem sie von dem Fall Kenntnis bekommen hatten, sei klar gewesen, dass der Beschuldigte auch seine ehrenamtliche Arbeit im Vorstand der KJS nicht weiter ausüben könne. Allerdings seien auch Regularien einzuhalten und der Betroffene müsse aus Fairnessgründen angehört werden.

Abstimmungsgespräche über das weitere Vorgehen seien bereits eingeleitet worden. „Alle Maßnahmen müssen jedoch gut überlegt und belastbar begründet sein, damit sie innerhalb der Kreisjägerschaft abgestimmt sind und von allen getragen werden können“, so der Vorsitzende der Kreisjägerschaft. Sobald eine Entscheidung getroffen worden sei, werde diese umgehend bekannt gegeben.

Die Kreisjägerschaft stellt in diesem Zusammenhang noch einmal klar heraus, wie wichtig die Ausbildung von Jagdhunden ist. Deshalb werden Seminare mit ausgewiesenen Fachleuten angeboten und allen Mitgliedern der Kreisjägerschaft nahegelegt, diese auch zu besuchen. Eine Teilnahme müsse aber aus Einsicht des Jägers in die Grenzen der eigenen Ausbildungsfähigkeiten erfolgen.

Quelle: www.shz.de