Neues Hundegesetz in Berlin: Leinenpflicht und Sperrgebiete

Beschluss im Berliner Abgeordnetenhaus: Wohl ab dem kommenden Jahr müssen Hunde in der Öffentlichkeit an einer Leine geführt werden.

Hundedame Suki beim Gassigehen in Berlin - Foto: picture alliance / dpa / dpa
Hundedame Suki beim Gassigehen in Berlin – Foto: picture alliance / dpa / dpa

Nach vier Jahren langer Anlaufzeit hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag das neue Berliner Hundegesetz verabschiedet. Es sieht einige Neuregelungen vor. So müssen unter anderem Hunde in der Öffentlichkeit an einer Leine geführt werden. Es soll aber Ausnahmen für erfahrene Tierhalter geben. Künftig sollen die Bezirke auch Gebiete festlegen können, in denen Hunde verboten sind. Und Tierhalter müssen künftig Beutel für Hundekot dabeihaben, wenn sie mit ihrem Vierbeiner unterwegs sind.

Berlins Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann (CDU), der das Gesetz eingebracht hatte, sagte, es sei ein guter Kompromiss zwischen Hundehassern und -liebhabern gefunden worden. Ein Überblick:

Tütenpflicht

Neu ist, dass Hundehalter sich ordnungswidrig verhalten, wenn sie keinen Beutel zur Beseitigung der Hinterlassenschaften ihres Tieres dabeihaben. Die Pflicht zur Beseitigung des Hundekots besteht bereits. Die Kontrolle war aber schwierig. Sie soll nun leichter sein.

Leinenzwang

Hier gibt es einen Kompromiss: Danach gilt ein allgemeiner Leinenzwang – für belebte Plätze, im öffentlichen Nahverkehr und auf Haupteinkaufsstraßen. Dieser bleibt auch bestehen. Es soll aber weitreichende Ausnahmen für Hundebesitzer geben, deren Tiere in den vergangenen fünf Jahren nicht auffällig geworden sind, oder die den Nachweis erbringen können, dass sie mit dem Hund umgehen können. Konkretes soll eine Rechtsverordnung regeln, die aber noch nicht erarbeitet ist.

Sperrgebiete

Die Bezirke können künftig Hundesperrgebiete ausweisen. Ein am Mittwoch vom Verwaltungsgericht aufgehobenes Hundeverbot am Schlachtensee ist demnach wieder möglich. Allerdings muss ein Bezirk, der solche Sperrgebiete erlässt, gleichzeitig für ausreichend Auslaufgebiete sorgen.

Rasseliste

Auch bei der Liste für gefährliche Hunde gibt es Neues. Die sogenannte Rasseliste soll nur noch drei statt zehn Rassen umfassen: Pitbull, American Staffordshire und Bullterrier. Kritiker bemängeln, dass ganze Rassen als gefährlich eingestuft werden, außerdem sei der Rassebegriff bei Neuzüchtungen und Kreuzungen nur schwer anwendbar. Senator Heilmann hält dagegen eine solche Liste für notwendig. “Die Abschaffung wäre absurd, da ansonsten keine Zuchtverbote ausgesprochen werden können”, sagte er am Donnerstag.

Dogwalker

Erstmals sieht das Gesetz auch Möglichkeiten vor, gegen professionelle Hundeausführer, sogenannte Dogwalker, vorgehen zu können. In der Vergangenheit hatte es immer wieder Beschwerden darüber gegeben, dass einzelne Personen, die damit Geld verdienen, mit 20 und mehr Tieren in Auslaufgebieten, auf Waldwegen und an Seen spazieren gehen. Wer nun mehr als vier Hunde gleichzeitig ausführen will, benötigt eine Genehmigung. Dogwalker können auch Auflagen erhalten, wie eine Beschränkung der Zahl der auszuführenden Hunde oder auch einen Leinenzwang in Auslaufgebieten.

Register

In Berlin sind derzeit rund 100.000 Hunde registriert. 2015 kam es nach Justizangaben zu 584 Beißvorfällen. Davon wurden 32 von gefährlichen Tieren verursacht. Auch Hundehalter sollen nun in einem zentralen Register erfasst werden. So sollen Verantwortliche einfacher zur Rechenschaft gezogen werden können.

Andere Regelungen des 71 Seiten umfassenden Gesetzes befassen sich mit Wesenstests für schwer vermittelbare Hunde im Tierheim und dem illegalen Verkauf. Die Grünen-Abgeordnete Claudia Hämmerling kritisierte im Abgeordnetenhaus, das Gesetz diene nicht dem Tierschutz, sondern sei ein fauler Kompromiss zwischen CDU und SPD. “Es schafft nur Politikverdrossenheit, es ist eine herbe Enttäuschung.”