Sachsen-Anhalt: Neues Hundegesetz ab 1. März

freunde_fuers_leben_01In Sachsen-Anhalt gilt ab 1. März ein neues Hundegesetz. Vom Stichtag an dürfen beispielsweise Tiere der Rassen Pitbull, American Stafford, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier nicht mehr gezüchtet und gehandelt werden. Ein Haltungsverbot gibt es aber nicht. Verändert wird auch der Umgang mit gefährlichen Hunden. So werden Tiere nach Beißattacken mit anderen Hunden nicht mehr als gefährlich eingestuft, wenn sie sich nur verteidigt haben oder die Verletzungen geringfügig sind.

Vor allem die Rasseliste mit den Zuchtverboten ist umstritten. Studien kämen zum Ergebnis, dass die Ursache für Vorfälle fast immer der Hundehalter sei, sagte ein Sprecher des Verbands für das Deutsche Hundewesen.