UPDATE: Neues Jagdrecht in NRW verabschiedet

GedankenspieleWie ich gestern schon berichtete hat der Landtag in NRW eine Änderung im Jagdgesetz verabschiedet, in denen es auch um strengere Einschränkungen zum Abschuss von Hund und Katze geht.

Katzen sind per se nun vom Abschuss ausgeschlossen worden. In gesamter Presse fand ich allerdings keine Details zu den “strengeren Voraussetzungen” zum Abschuss von Hunden.

 

Gefunden habe in nun den Gesetzentwurf um den am 29.04.2015 um 17:15 ging.

Da die Regierungsmehrheit dem Gesetz zugestimmt hat muss ich primär von der Übernahme des Entwurfs zum Gesetz ausgehen. Das würde dann folgendes im Detail zum Abschuss von Hund bedeuten:

Bisheriger Passus in §25 Landeshundegestz:

… wildernde Hunde und Katzen abzuschießen. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen …

Höchstwahrscheinliche Änderung:

Hunde außerhalb der Einwirkung ihrer Führerin oder ihres Führers abzuschießen, wenn
a) diese Wild töten oder erkennbar hetzen und in der Lage sind, das Wild zu beißen oder zu reißen

c) andere mildere und zumutbare Maßnahmen des Wildtierschutzes, insbesondere das Einfangen des Hundes, nicht erfolgversprechend sind.

Exclamation_mark_redWenn ich nun mal des Teufels Advokat spielen darf …

Unter strengere Voraussetzungen stelle ich mir etwas anderes vor. Der Hund darf im Prinzip weiter aus den selben Gründen geschossen werden wie bisher, Vergleich bisheriges Gesetz und Punkt (a) in der Änderung, aber nur wenn das Einfangen nicht erfolgversprechend ist. 

Nun lassen wir uns mal kurz überlegen wo sich der Jäger in der Regel so befindet wenn er in seinem Revier der Jagd nachgeht. Da fällt mir spontan der Hochsitz ein … Dort sieht er nun, seiner Meinung nach, einen auf der Jagd befindlichen Hund, der in der Lage wäre Wild zu beißen oder gar zu reißen, und soll nun von seinem Hochstuhl hinab steigen und versuchen den Hund einzufangen, oder zu verjagen.

Nun mal im Ernst, wer glaubt denn wirklich das es so passieren wird, und nicht eher doch ein Abschuss erfolgt, mit der Begründung das zumutbare Maßnahmen nicht erfolgreich waren, und bedauerlicher Weise auch nicht wären. Und wer sollte denn auch das Gegenteil beweisen.

Natürlich sind die “Trolls” der Hundehalter nicht ganz unschuldig, die immer wieder ihre Hunde frei in Wäldern laufen lassen, diese aber nicht auf Zuruf kommen, sondern jagen und dann auch noch Wild erlegen. Das fördert meiner Meinung nach nicht wirklich eine ernsthafte Änderung des Gesetzes.