Hundeverbot am Schlachtensee Berlin-Zehlendorf

Auf Grund angeblicher Gesundheitsgefahren und Beschwerden von Badegästen hat das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf ab Mitte Mai erlassen, daß am Schlachtensee und an der Krummen Lanke keine Hunde mehr ausgeführt werden dürfen, auch nicht angeleint. Das künftige Auslaufgebiet endet an den oberen Hängen um die Gewässer.

Das Auslaufgebiet schrumpfe um vier Prozent, bleibe aber mit rund 720 Hektar Fläche das größte Europas, heißt es. Als Hundebadestelle stehe weiterhin der Grunewaldsee zur Verfügung.

Umweltstadträtin Christa Markl-Vieto (Grüne) und Stadtentwicklungsstaatssekretär Christian Gaebler:

Die zwei Badeseen sollen nicht wie der Grunewaldsee enden. An den Ufern im Auslaufgebiet gebe es „erhebliche Konflikte“. Oft fühlten sich Badegäste oder Spaziergänger ohne Hunde durch freilaufende und schwimmende Hunde belästigt.

Die Verwaltung gibt an das weiterhin Beschwerdebrief eingehen würden, ohne aber eine genaue Zahl zu nennen, was wiederum den Verdacht aufkommen lässt, daß es vielleicht nicht sehr viele sein werden. Beim letzten Rundgang hatte der Umweltamtsleiter ein paar sehr kritische Briefe in einem Ordner dabei, ohne das der Ordner dadurch gut gefüllt aussah.

Die Gesungheitsgefährdung durch die Hunde bestehe durch die Larve des Hundebandwurms, der durch Regen aus dem Hundekot ausgeschwemmt werden könne, und dadurch in den See gelangen müsste, und dann von Kindern verschluckt werden würde.

Die Senatsgesundheitsverwaltung drängte darauf das Berliner Hundegesetz “eng auszulegen” , und dadurch den Tieren den Zugang zu den Badestellen zu verwehren.

Die Veterinärin und Geschäftsführende Direktorin der Tierklinik Düppel, Barbara Kohn, sieht durch badende Hunde „kein akutes Risiko für den Menschen“ und fordern indirekt diese Gefährdung mit Studien und Daten zu belegen bevor so etwas beschlossen wird. 

Der Zehlendorfer Tierarzt Harald Brieger sieht es ähnlich:

„Die Krankheiten, gegen die alle Hunde heute geimpft werden, gehen nicht auf den Menschen über“, sagt er. Die Gefahr durch Spulwürmer sei minimal, „zumal Hunde nicht im Wasser koten“. Würmer hätten auch Wildtiere, die man weder an die Leine nehmen noch in einem Auslaufgebiet beschränken könne. 

Als dritten Grund wurden Erosionen an den Hängen durch wühlende Hunde vorgebracht.

Die Oposition würde gerne, kann den Beschluss nicht kippen, weil der mit Senatsbehörden abgestimmte Bezirksamtsbeschluss nicht zustimmungspflichtig sei. Deshalb erhielten die Fraktionen auch nur eine „Vorlage zur Kenntnisnahme“.