Bewährungsstrafe wegen Tierquälerei gegen Hundezüchter

Das Korbacher Amtsgericht verurteilte einen Hundezüchter zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe wegen “länger anhaltender Tierquälerei” in elf Fällen. Die Strafe wurde für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der Verurteilte eine Geldbuße von 500€, und eine Spende über 1000€ an den Tierschutzverein “Golden Retriever in Not” bezahlen.

Ein Amtstierarzt hatte den Mann bereits im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, das die herrschenden Zustände für die Hunde und Katzen nicht tragbar seien. Dreckige Käfige und Futterstellen waren nur ein Teil der Mißstände die dem Veterinär aufgefallen waren.

Der Mann hatte Gelegenheit bekommen die Zustände zu verbessern, und die Mißstände abzustellen. Bei dem nächsten Besuch des Tierarztes waren aber leider die herrschenden Umstände unverändert, so das es nun zu dem obigen Urteil kam. Außerdem wurde dem Mann untersagt in den nächsten drei Jahren Tiere zu halten.

Danach, so erscheint es mir, darf er es dann mit der selben Einstellung wie bisher wieder mit Haltung und Züchtung versuchen. Sein Einstellung wird sich nicht ändern, das der Herr bis zum Schluß uneinsichtig blieb, und auch gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen will.