Hundesteuer, mal wieder …

Warum schon wieder das Thema Hundesteuer?

Weil zu einem die verschuldeten Städte die Hundesteuer teilweise saftig erhöht haben, und da diese nicht zweckgebunden genutzt werden muss, ist diese eine willkommene Einnahmequelle. Zum anderen weil sie die Erhöhung mit, meiner Meinung nach, fadenscheinigen Gründen rechtfertigen.

So ist Hagen nach der kleinen Erhöhung von 140€ auf 180€ (das sind 28% !!), mal eben den Spitzenplatz in NRW übernommen. Dahinter liegen Wuppertal und Mülheim mit je 160€. Platz drei sind Oberhausen, Essen und Köln mit je 156€.

In Gronau kommt man super günstig mit 42€ davon.

Es fällt auf das in großen Städten auch eine “Große” Hundesteuer fällig wird. Die Begründung, die Volker Wiebels, Stadtsprecher von Mülheim an der Ruhr angibt ist für mich vorgeschoben. “In einer Großstadt ist die Hundesteuer nötig als Steuerungsmöglichkeit, um eine gewisse finanzielle Hürde bei der Anschaffung von Hunden zu errichten”, so der Stadtsprecher. ”

Zu einem klingt das für mich nicht nach dem Prinzip von sozialer Marktwirtschaft, bei dem Vielverdiener mehr zahlen wie Geringverdiener (siehe Lohn- und Einkommensteuer), und treibt Halter die sich die Steuer nicht leisten können, oder wollen, dazu, ihre Tiere nicht anzumelden.

Desweiteren ist es ja immer noch fraglich ob die Hundesteuer nicht sogar gegen das Grundgesetz verstößt.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 26.01.2012 ohne Begründung in einem Be­schluss aus elf Worten entschieden hat, den Fall nicht zu verhandeln (Az. 1 BvR 1888/11), ist der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg frei. Das deutsche Hundesteuerrecht verletzt u.a. Art. 8 Abs. 1 MRK (Schutz vor staatlichen Ein­griffen in das Privatleben), Art. 13 MRK (Recht auf wirksamen Rechtsschutz gegen Maß­nah­men des Staa­tes) und Art. 14 MRK (Verbot der Diskriminierung). Dies wird im Wege einer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland nach Art. 34 MRK gerügt werden.