Begrüßungswürdiges Urteil gegen Tierquäler

clause-67400_640Schon Ende Februar verurteilte das Amtsgericht in Dresden einen 31 jährigen Mann der seinen Boxermischling verhungern und verdursten hat lassen. Die Mutter des Verurteilten schaute dem qualvollen Sterben nur teilnahmslos zu. Da sie, nach Auffassung des Gerichts, als Mitbewohnerin auch verantwortlich war, wurde für sie und ihrem Sohn ebenfalls ein lebenslanges Tierhalteverbot ausgesprochen.

Der 3 Jahre alte Rüde wurde in einem erbärmlichen Zustand auf einem Brachgelände tot aufgefunden. Seine sämtlichen Knochen standen sichtbar hervor, und er war an seinen Pfoten und der Schmautze fixiert. Durch den Mikrochip konnte die Polizei den Halter, der schon wegen Körperverletzung und sexuellem Mißbrauch vorbestraft ist, ausfindig machen.

Dazu Claudia Lotz, Leiterin des Bund gegen Missbrauch der Tiere in Berlin: „Wir begrüßen das Urteil aus Dresden sehr, hier hat der Richter nach unserer Auffassung tatsächlich Recht gesprochen und die Gesetzgebung ausgeschöpft.“

In einem ähnlichen Fall von Juni 2013 hatten zwei Männer und eine Frau eine junge Dobermannhündin gequälte, gefesselt und ertränkt. Die Strafe damals; sechs Monate auf Bewährung und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit. Das Urteil löste damals Hohn und Spott und Fassungslosigkeit aus. [Link zum Bericht]

„Urteile, wie gerade in Dresden gesprochen, können dazu beitragen, Menschen von Tierquälereien abzuhalten, weil sie die schärferen Sanktionen wie eine Gefängnisstrafe fürchten“, so Claudia Lotz.