Widerlich – Mann warf Hund aus dem 4. Stock

artikelbild_transparent_02Es passierte schon im August. Ein Mann aus Düsseldorf warf eine Hündin aus dem 4. Stock auf die Strasse. Die Hündin überlebte diesen Sturz nicht. Ein Frau musste dem Ganzen als unmittelbare Augenzeugin beiwohnen. Schnell herbeigeeilte Helfer riefen zwar noch die Tierrettung, die aber nur noch den Tod feststellen konnte.

Die Hündin gehörte nicht einmal dem damals 36 jährigen Mann, sondere er hatte diese von einem Bekannter zur Pflege. Desweiteren wurde ihm auch das halten von Hunden schon untersagt,und trotzdem fanden die verständigte Polizei in seiner Wohnung einen weiteren Hund, einen Pitbull, der allerdings auf seine damalige Freundin angemeldet war, die aber inzwischen schon längst nicht mehr dort wohnte.

Ihm wurde der Hund weggenommen, und in ein Tierheim gegeben. Es wurde Anklage wegen „Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund“ erhoben. Außerdem war der Mann der Justiz schon wegen Betrugs, Körperverletzung und Diebstahl bekannt.

Das Urteil lautet: 1000€ Geldstrafe

 

Meine Meinung:

Unfassbarer Witz diese Strafe. Wann ist es wenigstens in unserem Staat möglich, auch wegen TÖTUNG aus niedersten Beweggründen eines, in den Augen der Justiz, niederen Lebewesens, zu einer anständigen Strafe verurteilt zu werden. Jeder kleinere Verstoß gegen das Urhebergesetz wird heute schon ohne Gerichtsverfahren, nur durch sogenannte Abmahnanwälte, mit einer höheren Geldstrafe belegt. Wo ist da bitte die Relation? Oh ja, ich vergaß, das mit dem Urhebergesetz ist ja ein Angriff auf das Kapital, und das wird ja immer mit den höchstmöglichen Strafen belegt (siehe Strafen Vergewaltigung/Kinderschändung <-> Banküberfall)

Quelle: WAZ