#001 Ein Tierquäler muss ins Gefängnis. Strafmaß in Relation?

Ein 31 jähriger Mann aus Jena, hat zugegeben Tiere mit seiner Armbrust getötet zu haben.

Insgesamt tötete er drei Tiere und verletzte weitere 21 zum Teil schwer. Den Nachbarhund hatte er zuerst mit der Armbrust angeschossen und dann mit einer Machete getötet.

Dabei ging es ihm immer nur um den <<Kick>> wie er sagte.

Die sichergestellte Armbrust mit Munition und Waffenzubehör in Jena

Sein Anwalt forderte eine Bewährungsstrafe unter 24 Monaten, die Staatsanwaltschaft wollte 30 Monate Haft.

Das Gericht verurteilte ihn zu 14 Monaten Haft. Bei guter Führung könnte er es schaffen in 7 Monaten wieder draußen zu sein.

(Quelle: N24)

In einem anderen Artikel ist ein notorischer Schwarzfahrer zu 22 Monaten Haft verurteilt worden. Gut, er ist auch zwischen Oktober 2006 und Februar 2007 insgesamt 102 Mal ohne Fahrkarte im Zug angetroffen worden, aber ist die Relation zwischen Schwarzfahren (22 Monate) und mehrfacher Tötung aus Lust (eines Tieres) gegeben?

(Quelle: N24)

Meiner Meinung nach nein, auch wenn das Strafmaß diesmal höher ist als sonst bei Tierquälereien. Warum auch immer in Deutschland (auch Weltweit) die Tötung eines Tieres aus Lust am töten nicht annähernd so bestraft wird wie die Tötung eines Menschen aus Lust, werde ich nie nachvollziehen können.