Die 10. Gedankenspiele von hundewiesen.com beschäftigen sich, ich finde da nur diesen Begriff dafür, mit einem Trollurteil des Amtsgerichts Neu-Ulm:
Einer 38 jährige Halterin wurde im Jahr 2011, wegen Beschwerden der Nachbarn, von der Wohnungsgesellschaft (Nuwog) das Halten ihres Hundes Rex (Mini Sheltie Mix) untersagt. Rex hätte oft gebellt, und sein Geschäft auf dem Balkon verrichtet.
Die Halterin hielt sich aber nie wirklich an das Verbot, nahm den Hund tagsüber mit in ihre Wohnung, und nur Nachts verblieb Rex bei Bekannten.
Nun gab es im Jahr 2013 ein Urteil des BGH, wonach Vermieter nicht einfach eine Hundehaltung pauschal verbieten dürfen. Der BGH aht 13 Punkte festgelegt die zu Prüfen sind. Auf Grundlage diesen Urteil zog die Frau nun vor Gericht um ein “Aufenthaltsrecht” für Rex zu erwirken.
Soweit die Vorgeschichte, nähern wir uns nun den Trollen …
Vor Gericht war auch der Betreuer! der Halterin anwesend. Sie wurde von einem nervenärztlichen Gutachten als nicht geschäftsfähig eingestuft. Auf Deutsch, ein psychiatrisches Gutachten spricht ihr ab, das tägliche Leben alleine zu meistern, und finanzielle und andere Entscheidungen für sich und andere zu treffen. (Auf den Trollanteil des Betreuers komme ich noch zu sprechen).
Es wurde eine Expertin geladen, die bestätigte das sich die Haltering gut um Rex kümmern würde, und der Hund auch sehr an sein Frauchen hängt, so daß es wohl auch für den Hund ein schmerzlicher Verlust wäre, käme es dazu das die Frau Rex weggeben müsste.
Der Richter Remo Fratantonio wollte dann noch von der Frau wissen ob sie die Haltung des Hundes finanziell stemmen könne. Mit dem Gutachten, und dem Hinweis das sie 3 Kinder hat, die zusammen mit ihr und 2 Katzen in einer 104qm großen Wohnung leben, schlussfolgere ich, das die Frau ALG2 bezieht.
Als alle Fürs und Widers zusammen getragen worden sind, einigten sich die Rechtsanwälte und der Richter auf folgendes:
Die Frau darf Rex behalten, und er darf ganz offiziell wieder einziehen. Rex muss ich nur an ein paar Regeln halten.
Achtung Troll!:
Er darf bellen, aber nur zwischen 6 und 22 Uhr, und maximal für 5min innerhalb einer Stunde. Und natürlich nur bis zu 35 Dezibel. |
Beispiele: Lautstärkevergleich verschiedener Schallquellen
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Nachts zwischen 22 und 6 Uhr muss er still sein, und nur wenn ein dringender Fall vorliegt, darf er übers Treppenhaus nach draußen gehen. Seine Halterin muss dann das Geschäft sofort entsorgen. |
Dann hoffen wir mal das Rex im Alter keine Schwache Blase bekommt, und Frauchen auch immer eine Taschenlampe und Beutel im Haus hat, und da Nachts dann keine dunklen Gestalten den Beschützerinstinkt von Rex wecken und er doch noch lauter als 35 Dezibel bellt, wo es dann zeitlich eh schon nicht mehr erlaubt ist. |
Der Betreuer stimmte nach anfänglichem Zögern ebenfalls zu, einzige Bedingung seinerseits: „Sie muss sich entscheiden: Hund oder Spielsachen. Denn für beides reicht das Geld nicht.“ |
Was ist wenn der Hund oder die Katzen mal krank werden? Ich hoffe dann sorgt der Betreuer auch für Hilfe. Damit mich niemand falsch versteht: Die Frau soll, wenn sie sich um ihren Hund, und die Katzen sich gut kümmern kann, auch wie jeder das recht bekommen sich ein Tier zu halten. Nur wenn ich lese das sie praktisch “entmündigt” wurde, bekomme ich schon ein komisches Gefühl dabei. Was ist mit den Kindern? Wenn kein Geld mehr da ist ür Spielsachen, wird es auch wo anders noch fehlen … |