25-Jähriger steht vor Gericht, weil er Hund auf dem Balkon hält

clause-67400_640Ein 25-Jähriger Mann fand auf einem Bauernhof einen Huskywelpen und nahm diesen mit nach Hause. Dabei hatte er wohl vergessen das er keine Zeit für den kleinen Hund hat, und seine Frau schwanger ist und sich auch noch um ein kleines Kind kümmern musste.

So wurde der arme Hund auf einem Balkon gehalten, und kam laut der Frau täglich für 2x 5min zumGassi nach draußen.

Das zuständige Veterinäramt nahm den Hund nach einer Mahnfrist zur Verbesserung der Haltung mit, und untersagte dem Mann die weitere Haltung von Hunden.

 

Die Sache gelangte nun vor Gericht: 

“Ich glaube, Sie sind kein Tierquäler”, sagte Richter Johann Steigmayer. Die Situation sei wohl eher aus “falsch verstandener Tierliebe” und zu wenig Nachdenken entstanden. Ein Blick in das prall gefüllte Strafregister des 25-Jährigen – elf Einträge, darunter zwei Bewährungsstrafen und ein noch anhängendes Berufungsverfahren – veranlassten den Vorsitzenden schließlich zu dem Vorschlag, dass er das aktuelle Verfahren einstellt, wenn der Angeklagte die Berufung zurücknimmt. Darauf ging der junge Mann gerne ein. Nun muss er die entsprechende Geldstrafe über 4800€ bezahlen.