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Bitte beachten Sie an den Hundestränden folgende “Spielregeln”:
In den Wäldern und Naturschutzgebieten sind Hunde unbedingt an der Leine zu führen. Vom 1. Oktober bis zum 31. März können Sie an allen Stränden mit ihrem Hund spazieren gehen. In der Zwischenzeit bitten wir Sie, die Schilder „Hundestrand“ zu beachten. An den ausgewiesenen Hundestränden darf Ihr Hund auch im Sommer baden und tollen. Bitte gehen Sie mit Ihrem Hund nicht über die sonstigen Strandflächen.