Hundequälern drohen Gefängnisstrafen

Die Staatsanwaltschaft in Hildesheim hat Anklage gegen die drei Tierquäler erhoben, die im Juni die Dobermannhündin Sheila qualvoll ertränkt hatten, da diese nicht stubenrein wurde. Wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz drohen ihnen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder hohe Geldstrafen.

Meine persönliche Meinung wegen dem Strafmaß ist ja, das es auf den Richter ankommt, wie der zu Hunden steht, und ob die Angeklagten vorher auffällig waren. Sonst gibt´s wieder nur eine “normale” Geldstrafe und den erhobenen Zeigefinger.

Für mich war das eine Tat aus niederen Beweggründen, wie es immer so schön heißt. Und ich hoffe daher das jetzt daher mal ein Zeichen gesetzt wird.